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Kein Plastik in die Biotonne

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Kein Plastik in die Biotonne

Der Anteil von Fremdstoffen in Biotonnen muss reduziert werden. Ab April 2023 wird der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen Tonnenkontrollen durchführen.

Informationen

Anteil von Kunst- und Fremdstoffen in der Biotonne muss sinken

Um Bioabfälle möglichst vollständig und ohne zusätzlichen Sortieraufwand verwerten zu können, strebt der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) an, den Anteil störender und falscher Inhalte in Ludwigshafener Biotonnen deutlich zu senken. Anlass ist die kürzlich verschärfte Bioabfallverordnung (BioAbfV).

Ergebnis der Bioabfallanalyse

Die vom WBL im Oktober 2022 und Februar 2023 in Auftrag gegebene Bioabfallanalyse wurde von der INFA GmbH und dem Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH durchgeführt und ausgewertet. Die Proben entstammen drei unterschiedlicher Wohnstrukturen: Ein- und Zwei-Familienhäusern in Stadtrandgebieten, drei- bis fünfgeschossigen sowie fünf- und mehrgeschossigen Wohngebäuden.

Der Anteil, der nicht in die Biotonne gehörenden beziehungsweise unerwünschten Materialien – also Kunststoff, Glas und Metalle – liegt zurzeit zwischen 5,8 und 6,5 Gewichtsprozent. Der Rückweisungswert liegt gemäß Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (BGK) bei 3 Gewichtsprozent und wurde demnach in allen Wohnstrukturen überschritten.

Der Kunststoffanteil in den Ludwigshafener Biotonnen liegt aktuell zwischen 0,4 Gewichtsprozent bei Ein- und Zwei-Familienhäusern in Stadtrandgebieten, bei drei- bis fünfgeschossigen sowie fünf- und mehrgeschossigen Wohngebäuden liegt er bei 0,8 Gewichtsprozent und somit unter dem Kontrollwert von einem Gewichtsprozent.

Der bei der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) angelieferte Bioabfall aus dem Stadtgebiet Ludwigshafen enthält gemäß der Sortieranalyse weiterhin einen viel zu hohen Störstoffanteil der Abfallfraktionen Kunststoff, Glas und Metall.

Tonnenkontrollen ab April 2023

Zur Verbesserung der Qualität des gesammelten Bioabfalls im Stadtgebiet Ludwigshafen sind Kontrollen der Bioabfallbehälter notwendig. Der WBL plant, diese in der Zeit von Anfang April bis Mitte September 2023 durchzuführen.

In dem angegebenen Zeitraum werden falsch befüllte Behälter mit einem gelben Aufkleber mit entsprechendem Hinweis versehen. Eine Sanktion erfolgt in diesem Zeitraum noch nicht.

Bei Kontrollen ab September 2023 werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WBL die dann noch falsch befüllten Behälter mit einem roten Aufkleber mit dem Hinweis versehen, dass diese wegen Fehlbefüllung nicht geleert werden können.

Bei einem roten Aufkleber bestehen mehrere Möglichkeiten: Der Tonneninhalt kann nachsortiert und die Tonne beim nächsten regulären Abfuhrtermin wieder zur Leerung bereitgestellt werden. Wer nicht so lange warten möchten oder warten kann, kann eine kostenpflichtige Sonderleerung beantragen.

 

Fragen und Antworten

Was spricht gegen die speziellen Tüten aus bioabbaubarem Plastik?

Der Kunststoff baut sich in den Kompostierungsanlagen nicht schnell genug ab und landet somit als Plastikfetzen oder Mikroplastik in der Umwelt. Außerdem können in den Anlagen die abbaubaren Plastiktüten nur schwer von den konventionellen Plastiktüten unterschieden werden, so dass sie häufig - oftmals inklusive des wertvollen Inhalts - vor der Kompostierung aussortiert werden.

Selbst wenn sich die bioabbaubaren Tüten in der Kürze der Verarbeitungszeit vollständig abbauen würden, bliebe am Ende des Abbaus Wasser und Kohlendioxid (CO2) übrig. Humusbildende Materialien, die das Ziel einer Kompostierung sind, werden nicht erzeugt. Zudem enthalten viele der „kompostierbaren“ Kunststoffe dennoch mineralölbasierte Bestandteile.

Weitere Informationen hierzu sind unter "Warum werden diese Tüten als 'kompostierbare Biobeutel‘ bezeichnet?“ aufgeführt.

Kann ich meine vorhandenen "kompostierbaren“ Biobeutel noch aufbrauchen?

In der Biotonne haben diese Biobeutel nichts mehr verloren. Vorhandene Restbestände an "kompostierbaren“ Beuteln können zum Sammeln von Restabfall verwendet werden. Optional können diese auch zum Sammeln im Bio-Vorsortierbehälter in der Küche und zum Transport bis zur Biotonne verwendet werden. Anschließend muss der Inhalt des Beutels lose in die Biotonne entleert werden. Die Tüte selbst gehört in den Restabfall.

 

Wie kann ich denn meinen Bioabfall von nun an sammeln?

Zeitungspapier oder Küchenkrepp Abhilfe schaffen. Aber bitte kein bunt bedrucktes Papier verwenden, damit keine Rückstände der Druckfarben im Kompost landen.

Eine weitere Alternative sind spezielle Bio-Papiertüten. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass diese aus 100% Recyclingpapier bestehen.

Meine Tonne hat einen gelben Aufkleber bekommen. Was muss ich beachten?

Bitte trennen Sie den Bioabfall sorgfältiger und sorgen dafür, dass sich darin zukünftig keine Fremdstoffe mehr befinden. Bei Fragen zur Abfalltrennung steht Ihnen die Abfallberatung unter 0621 504-3455 gerne zur Verfügung.

Meine Tonne bekam einen roten Aufkleber und ist nicht entleert worden. Was passiert jetzt?

Der rote Aufkleber bedeutet, dass Ihre Biotonne viele Fremdstoffe/Störstoffe beinhaltet und aus diesem Grund nicht entleert werden konnte. Bitte sortieren Sie den Inhalt der Biotonne nach und stellen Ihre Tonne beim nächsten regulären Abfuhrtermin wieder bereit oder Sie beantragen eine kostenpflichtige Sonderleerung unter: biotonne@ludwigshafen.de

Was kostet eine Sonderleerung der Biotonne?

In Fall einer Sonderleerung entstehen Gebühren für die Anfahrt in Höhe von 27 Euro zuzüglich der Leerungsgebühr. Die Leerungsgebühr hängt von der Behältergröße und der Behälterart ab. Soll die Biotonne ohne Vorsortierung entsorgt werden, dann sind die Leerungsgebühren für Restabfall fällig, ansonsten die für Bioabfall.

Restabfall

  • 80 Liter: 3,24 Euro
  • 120 Liter: 4,86 Euro
  • 240 Liter: 9,72 Euro

Bioabfall

  • 80 Liter: 1,88 Euro
  • 120 Liter: 2,84 Euro
  • 240 Liter: 5,64 Euro

Alle Preise zuzüglich 27 Euro Anfahrtsgebühren.

Der WBL bietet auch die gründliche Reinigung von Abfallbehältern an. Die Gebühren hierfür betragen:

  • 240 Liter: 38,50 Euro
  • 770 bis 1.100 Liter: 66.20

Sonderleerung und Reinigung von Abfallbehältern können ausschließlich von Eigentümerinnen und Eigentümern oder Wohnungsverwaltungsunternehmen und per E-Mail über abfallbehaelter@ludwigshafen.de in Auftrag gegeben werden.

Warum werden diese Tüten als "kompostierbare Biobeutel“ bezeichnet?

Diese Tüten erfüllen die Euro-Norm (EN) 13432, wenn sich nach zwölf Wochen bei 60 Grad Celsius 90 Prozent der Tüte in Teile zersetzt haben, die kleiner als zwei Millimeter sind, und wenn nach sechs Monaten mindestens 90 Prozent der Tüte biologisch abgebaut sind. Das tun diese Tüten auch, aber nur unter Laborbedingungen. Dieser Zeitraum überschreitet jedoch deutlich die Produktionszeiten der Kompost- und der Vergärungsanlagen. Viele dieser Tüten enthalten zudem Erdölprodukte in unterschiedlichen Mengenanteilen.

Welche Auswirkungen hat die neue Bioabfallverordnung auf Verwenderinnen und Verwender, Entsorgungsbetriebe und Anlagebetreiber?

Mit Inkrafttreten der Bioabfallverordnung müssen die Anlagenbetreiber die Menge an Fremdstoffen im angelieferten Bioabfall regelmäßig und systematisch prüfen. Werden die zulässigen Obergrenzen an den angelieferten Bioabfall überschritten, müssen die Fremdstoffe aufwändig entfernt werden. Deshalb werden die Bioabfälle bereits bei der Anlieferung auf den Störstoffgehalt kontrolliert und gegebenenfalls vom Anlagenbetreiber zurückgewiesen. Auch aus diesem Grund ist die Einhaltung dieser neuen Obergrenze auch für die kommunalen Entsorger wie den WBL und die Bürgerinnen und Bürger selbst von großer Bedeutung.

Eine jüngst durchgeführte Analyse des Ludwigshafener Bioabfalls brachte es an den Tag: Der Ludwigshafener Bioabfall ist nicht rein genug. Daher werden Biotonnen stärker kontrolliert. Tonnen, in denen sich Störstoffe befinden, werden in Zukunft nicht geleert und bekommen einen Aufkleber mit einem Hinweis über den Grund.

Was passiert mit meinem Bioabfall?

Der Ludwigshafener Bioabfall wird zunächst bei der Firma Zeller in Mutterstadt umgeladen und anschließend zur ZAK gebracht. Dort wird zunächst grobes und feines Material voneinander getrennt. Aus dem feinen Material entsteht im Biomassenheizkraftwerk das Biogas. Mit der daraus gewonnenen "grünen“ Fernwärme und dem grünen Strom können jährlich rund 3.500 Haushalte versorgt werden.

Das grobe Material wird mit dem Gärrest der Biogasanlage vermischt und geht in die Kompostierungsanlage. Hier in den sogenannten Rotteboxen erhitzt sich das Material durch biologische Abbauprozesse auf 60 Grad und wird in einem Zeitraum von mindestens 6 Tagen hygienisiert.

Danach wird das Material zu Mieten aufgesetzt und mehrfach gewendet, der Rotteprozess startet. Im abschließenden Schritt wird das Material in mehreren Stufen von den Fremdstoffen befreit, sodass nach etwa 6 bis 10 Wochen (die Dauer hängt von der Qualität des Bioabfalls und von der Jahreszeit ab) ein hochwertiger Biokompost entsteht, der von den Winzerinnen und Winzern, Gärtnerinnen und Gärtnern sowie Landwirtinnen und Landwirten gerne als Düngemittel, Humusbildner und Wasserspeicher genutzt wird.

Aus einer Tonne Bioabfall kann etwa 350 bis 450 Kilogramm nährstoffhaltiger Kompost entstehen. Der Umwelt erspart die biologische Abfallbehandlung 70.000 Tonnen CO2 im Jahr.

Alle bei der ZAK produzierten Kompostprodukte sind nach den Richtlinien der Bundesgütegemeinschaft Kompost RAL-gütegesichert und dürfen im Ökolandbau eingesetzt werden. Die Produkte sind frei von keimfähigen Samen und Pflanzenteilen. Somit wird garantiert, dass der Kompost hygienisch unbedenklich und pflanzenverträglich ist.

Warum gibt es eine neue Obergrenze für Plastik im Bioabfall?

Die Obergrenze dient der sogenannten "Entfrachtung“ von Fremdstoffen aus Bioabfällen. Denn es landen noch immer zu viele Verpackungen und andere Störstoffe in der Biotonne. Kunststoffe im Bioabfall stellen eine Gefahr für die Natur und den Menschen dar.

Die Obergrenze gilt dabei auch für sogenannte "kompostierbare“ Plastiktüten und ähnliche Verpackungen (zum Beispiel Kaffeekapseln, die als biologisch abbaubare Kunststoffprodukte beworben werden). Solche Kunststoffe bauen sich in Behandlungsanlagen nicht vollständig ab, gefährden die Qualität der erzeugten Komposte und gelangen unweigerlich in die Umwelt. Ein vollständiges, technisches Entfernen der Störstoffe ist nicht möglich.

 

Warum ist der Einsatz von Biokompost empfehlenswert?

Der regelmäßige Einsatz von Biokompost aktiviert das Bodenleben und es kommt zu einer nachhaltigen Bereitstellung von Pflanzennährstoffen. Vor allem der Gehalt an Stickstoff, Phosphat und basisch wirksamen Bestandteilen spielt bei diesem "Dünger aus Biomüll“ eine besondere Rolle. Wie alle organischen Düngemittel stellt auch Biokompost einen Vollwertdünger dar und macht einen Verzicht auf chemische Düngemittel möglich. So schließt sich der natürliche Nährstoff- und Humuskreislauf.

Wer Biokompost nutzt, schützt auch unsere Moore. Torf als Naturprodukt wäre eine Alternative zu Mineraldüngern. Allerdings ist er keineswegs umweltfreundlich. Torf besteht aus abgestorbenen Moosen und anderen Moorpflanzen. Der Abbau von Torf zerstört das Moor und seine wertvollen Lebensräume. Zusätzlich wird klimaschädliches Kohlendioxid und Lachgas bei der Gewinnung freigesetzt. Moorschutz ist nicht nur Naturschutz, sondern auch Klimaschutz. Ein weiterer Pluspunkt für kunststofffreien Abfall beziehungsweise Kompost.
 

Was gehört in die Biotonne?

Nahrungs- und Küchenabfälle, wie zum Beispiel:

  • Obst-/Gemüsereste
  • Schalen von Bananen, Süd- und Zitrusfrüchten
  • Eier- und Nussschalen
  • Brot- und Backwarenreste
  • Fleisch- und Wurstreste
  • Fischreste und -gräten
  • Kaffeesatz samt Filter, Teesatz und Teebeutel
  • Knochen und Speisereste, roh und gekocht
  • Verdorbene Lebensmittel (ohne Verpackung)

Grün- und Gartenabfälle, wie zum Beispiel:

  • vertrocknete Pflanzen, Garten- und Schnittblumen
  • Topf- und Balkonpflanzen samt Wurzelwerk und Blumenerde
  • Rasen- und Grasschnitt
  • Strauch-, Hecken- und Baumschnitt
  • Laub
  • Wildkräuter
  • Heu

Was gehört nicht in die Biotonne? (die Aufzählung ist nicht abschließend)

  • Tüten, Taschen, Folien, Becher und anderen Abfälle aus Kunststoffen (Plastik) darunter explizit auch kompostierbare Plastiktüten, kompostierbare Kaffeekapseln, kompostierbares Besteck/Geschirr etc.
  • Verpackungen aus Kunststoff, Glas, Aluminium und Weißblech
  • Hygieneartikel, Windeln, Staubsaugerbeutel
  • Textilien, Leder
  • Katzen- und Kleintierstreu mit Exkrementen, Hundekot
  • behandeltes Holz, Asche
  • Straßenkehricht
  • Sand, Kies, Steine

 

Was sind die häufigsten Fremdstoffe in der Biotonne?

Jegliche Plastiktüten - auch mit Kompostierungshinweis -, kompostierbares Besteck oder Kaffeekapseln aus nachwachsenden Rohstoffen, Restabfall, Glas und sonstige Verpackungsabfälle – mit oder ohne Inhalt.

Wer führt die Biotonnen Kontrollen durch?

Die Tonnen werden am Tag der Abfuhr von den Mitarbeitenden des Wirtschaftsbetriebes Ludwigshafen (WBL) kontrolliert. Dabei wird gesehen, ob sich darin Fremdstoffe befinden.

Werden sichtbare Fremdstoffe in der Tonne vorgefunden, gibt es einen gelben Aufkleber, der quasi als gelbe Karte dient. Diese Biotonne wird zwar diesmal noch entleert. Der Aufkleber weist aber darauf hin, dass die Sortenreinheit des Bioabfalls beanstandet wurde.

Sollten bei weiteren Kontrollen erneut Fremdstoffe vorgefunden werden, wird diese Biotonne mit einem roten Aufkleber versehen wird nicht entleert.

Darf der WBL Biotonnen kontrollieren?

Gemäß Paragraf 2a Absatz 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV vom 5. Mai 2022) ist bei jeder Anlieferung von Bioabfällen vor der weiteren Behandlung eine Sichtkontrolle auf Fremdstoffe und insbesondere Kunststoffe durchzuführen. Dem kommt der WBL nun nach.

Frage- und-Antwortdialog

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Ihre Fragen zur Biotonne

In einem Frage-Antwortdialog konnten vom 8. bis 15. März 2023 Fragen zur Biotonne und den angekündigten Tonnenkontrollen gestellt werden.

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